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Herstellung für das RTC
Herstellung nach „Good Manufacturing Practise“

 
 

Herstellung für das RTC

Die Klinik für Herzchirurgie der Universität Rostock und die Kooperationspartner des RTC haben die behördliche Genehmigung, Stammzellen für Therapie und Forschung zu entnehmen und Stammzellprodukte für die Anwendung am Menschen herzustellen.
Die im RTC therapeutisch eingesetzten Stammzellen sind regulatorisch den „Arzneimitteln für neuartige Therapien“ (Advanced Therapy Medicinal Products = ATMP) zuzuordnen und unterliegen damit in Europa gesetzlich der ATMP-Verordnung, die am 30. Dezember 2008 in Kraft getreten ist.
Die Herstellung der Prüfmuster für die derzeitige klinische Phase-III-Studie übernehmen die Kooperationspartner  Seracell Stammzelltechnologie GmbH  und Miltenyi Biotec GmbH (Niederlassung Teterow).

 
 

Herstellung nach „Good Manufacturing Practise“

Wer Arzneimittel – und dazu zählen u.a. auch Wirkstoffe, die menschlicher Herkunft sind – gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. In §13 ff des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind die gesetzlichen Anforderungen für die Herstellung beschrieben, diese gelten auch für Prüfpräparate für klinische Studien.
Für Gewebeprodukte, die nicht unter die ATMP-Verordnung fallen, gelten andere Regeln, Es werden statt der Herstellgenehmigung nach §13 AMG besondere Erlaubnisse verlangt. Mehr Information zu gesetzlichen Regelungen finden Sie unter Regulatorischer Rahmen.

Um Qualität und Sicherheit zu garantieren, müssen sich Hersteller von Arzneimitteln an die international geltenden Standards der „Good Manufacturing Practice“ (GMP) bzw. der „Guten Herstellungspraxis“ halten. Die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union (RL 2003/94/EC) enthält detaillierte Vorschriften zum Qualitätsmanagement, zur Zertifizierung und zur Dokumentation, schreibt die Ausstattung der Produktionsräume und die Ausbildung des Personals vor und regelt Fragen des Risikomanagements.

EU-GMP Richtlinie zum Nachlesen
 Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (GFP/PharmBetrV) zum Nachlesen

 
 

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Impressum Das RTC wird gefördert durch das BMBF, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Helmholtz-Gemeinschaft.